229.539
Personen gefällt Eintracht Frankfurt auf Facebook.
Derzeit sind 801 Besucher und 178 Mitglieder von 99.208 online.
|
|
1 | Bayern | 91 | |
|
|
2 | Dortmund | 66 | |
|
|
3 | Leverkusen | 65 | |
|
|
4 | Schalke | 55 | |
|
|
5 | Freiburg | 51 | |
|
|
6 | Eintracht | 51 |
|
Do, 23.05.2013
Eintracht Museum
Museum: SECHSZUDREI |
|
Mi, 29.05.2013
19:00
Tradimannschaft
SVS Griesheim vs Eintracht Tradimannschaft |
Eintracht Frankfurt
auf Facebook

Personen gefällt Eintracht Frankfurt auf Facebook.
Stefan #Aigner ist der einzige Spieler der #SGE, der in allen BL-Spielen 2012/13 in der Startelf stand. *lw
vor 9 StundenMiso schrieb:Ich hab auch nicht aus Deinem Beitrag gelesen, dass Du solche Urteile befürwortest. Pardon, ein Satz dazu wäre angemessen gewesen.
ChristianW. schrieb:Miso schrieb:ChristianW. schrieb:yeboah1981 schrieb:Das stimmt. Zumindest eine Ordnungsstrafe hätten sie wohl auch in Deutschland bekommen.
@Anwälte Oder nicht?
Nein, Strafen gibt es nur bei dem bösen Russen. Hier nicht.
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Hier landet aber niemand dafür im Arbeitslager, und ob unsere Gerichte eine Beschimpfung oder Rowdytum erkennen würden, wage ich auch zu bezweifeln.
Das Urteil ist ein Skandal.
Ich würde auch nichts gegenteiliges behaupten.Die Grundlage, eine Freiheitsstrafe zu verhängen, wäre aber den Gesetzen entsprechend durchaus möglich. Auch in Deutschland. Um nichts anderes ging es bei der Frage ja.
C.Preuß_88 schrieb:In dem konkreten Fall aber sind 2 Jahre Freiheitsstrafe schlichtweg unverhätnismäßig. Vorallem fehlt es an der diesbezüglich zwingend notwendigen Erforderlichkeit.
Die Maßnahme ist nur erforderlich, wenn kein milderes Mittel gleicher Eignung zur Verfügung steht.
In diesem Fall gäbe es jedoch genügend mildere Mittel (z.B. Geldstrafe).
Miso schrieb:Hier landet aber niemand dafür im Arbeitslager, und ob unsere Gerichte eine Beschimpfung oder Rowdytum erkennen würden, wage ich auch zu bezweifeln.
Das Urteil ist ein Skandal.
Nuriel schrieb:Miso schrieb:Hier landet aber niemand dafür im Arbeitslager, und ob unsere Gerichte eine Beschimpfung oder Rowdytum erkennen würden, wage ich auch zu bezweifeln.
Das Urteil ist ein Skandal.
Bei allem Respekt, Miso und zu der selbstverständlich übertriebenen Strafe habe ich ja in meinem vorherigen Beitrag schon alles gesagt, aber hier mit dem Argument von wegen "hier alles ganz toll" kommen...
Ich sage dazu nur, um ein radikales Beispiel, der nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun hat, zu bringen: hier kommen Kinderschänder frei...schlimm genug, dass sie überhaupt frei kommen, sie kommen sogar nach kurzer Zeit frei oder werden gar freigesprochen...
bla_blub schrieb:Konnte den Thread noch nicht lesen, aber hier ein paar Bilder, die so nicht in unseren westlichen Medien gezeigt werden:
(Achtung nicht jugendfrei)
http://plucer.livejournal.com/55710.html
http://www.upvideo.nl/Node.aspx?id=d0rk&...WRA&sr=1
ChristianW. schrieb:Miso schrieb:ChristianW. schrieb:yeboah1981 schrieb:Das stimmt. Zumindest eine Ordnungsstrafe hätten sie wohl auch in Deutschland bekommen.
@Anwälte Oder nicht?
Nein, Strafen gibt es nur bei dem bösen Russen. Hier nicht.
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Hier landet aber niemand dafür im Arbeitslager, und ob unsere Gerichte eine Beschimpfung oder Rowdytum erkennen würden, wage ich auch zu bezweifeln.
Das Urteil ist ein Skandal.
Ich würde auch nichts gegenteiliges behaupten.Die Grundlage, eine Freiheitsstrafe zu verhängen, wäre aber den Gesetzen entsprechend durchaus möglich. Auch in Deutschland. Um nichts anderes ging es bei der Frage ja.
?
pelo schrieb:ChristianW. schrieb:Miso schrieb:ChristianW. schrieb:yeboah1981 schrieb:Das stimmt. Zumindest eine Ordnungsstrafe hätten sie wohl auch in Deutschland bekommen.
@Anwälte Oder nicht?
Nein, Strafen gibt es nur bei dem bösen Russen. Hier nicht.
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Hier landet aber niemand dafür im Arbeitslager, und ob unsere Gerichte eine Beschimpfung oder Rowdytum erkennen würden, wage ich auch zu bezweifeln.
Das Urteil ist ein Skandal.
Ich würde auch nichts gegenteiliges behaupten.Die Grundlage, eine Freiheitsstrafe zu verhängen, wäre aber den Gesetzen entsprechend durchaus möglich. Auch in Deutschland. Um nichts anderes ging es bei der Frage ja.
Theoretisch ja.
Übrigens,gibts in Hessen noch die Todesstrafe oder wurde die zwischenzeitlich abgeschafft.?
Miso schrieb:Nuriel schrieb:Miso schrieb:Hier landet aber niemand dafür im Arbeitslager, und ob unsere Gerichte eine Beschimpfung oder Rowdytum erkennen würden, wage ich auch zu bezweifeln.
Das Urteil ist ein Skandal.
Bei allem Respekt, Miso und zu der selbstverständlich übertriebenen Strafe habe ich ja in meinem vorherigen Beitrag schon alles gesagt, aber hier mit dem Argument von wegen "hier alles ganz toll" kommen...
Ich sage dazu nur, um ein radikales Beispiel, der nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun hat, zu bringen: hier kommen Kinderschänder frei...schlimm genug, dass sie überhaupt frei kommen, sie kommen sogar nach kurzer Zeit frei oder werden gar freigesprochen...
Du sagst es ja selbst, lieber Nuriel, Dein Beispiel hat nichts mit dem vorliegenden Fall in Russland zu tun. Ob das deutsche System immer richtig liegt, ob es im Falle von Kindesmissbrauch vernünftig handelt - wir können das gern diskutieren und Rechtssysteme vergleichen. Aber bitte nicht hier.
In diesem Thread geht es um drei Frauen, die wegen einer politischen Aktion in einer Kirche in Russland zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt wurden.
Zu einer solchen Diskussion gehört durchaus zu vergleichen - was würde bei uns passieren, was sonstwo. Aber doch bitte am Thema entlang, und da geht es um die Freiheit der Kunst, um Meinungsfreiheit und um die möglichen Grenzen, keinesfalls um den sexuellen Missbrauch von Kindern.
Miso schrieb:Miso schrieb:Nuriel schrieb:Miso schrieb:Hier landet aber niemand dafür im Arbeitslager, und ob unsere Gerichte eine Beschimpfung oder Rowdytum erkennen würden, wage ich auch zu bezweifeln.
Das Urteil ist ein Skandal.
Bei allem Respekt, Miso und zu der selbstverständlich übertriebenen Strafe habe ich ja in meinem vorherigen Beitrag schon alles gesagt, aber hier mit dem Argument von wegen "hier alles ganz toll" kommen...
Ich sage dazu nur, um ein radikales Beispiel, der nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun hat, zu bringen: hier kommen Kinderschänder frei...schlimm genug, dass sie überhaupt frei kommen, sie kommen sogar nach kurzer Zeit frei oder werden gar freigesprochen...
Du sagst es ja selbst, lieber Nuriel, Dein Beispiel hat nichts mit dem vorliegenden Fall in Russland zu tun. Ob das deutsche System immer richtig liegt, ob es im Falle von Kindesmissbrauch vernünftig handelt - wir können das gern diskutieren und Rechtssysteme vergleichen. Aber bitte nicht hier.
In diesem Thread geht es um drei Frauen, die wegen einer politischen Aktion in einer Kirche in Russland zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt wurden.
Zu einer solchen Diskussion gehört durchaus zu vergleichen - was würde bei uns passieren, was sonstwo. Aber doch bitte am Thema entlang, und da geht es um die Freiheit der Kunst, um Meinungsfreiheit und um die möglichen Grenzen, keinesfalls um den sexuellen Missbrauch von Kindern.
Erzähl doch mehr. Und klar war das bewusst, aber rechtfertigt das die Folgen, dieses Strafmaß? Darüber würde ich hier gern diskutieren, über die Freiheit, wenn Du willst.
ChristianW. schrieb:pelo schrieb:ChristianW. schrieb:Miso schrieb:ChristianW. schrieb:yeboah1981 schrieb:Das stimmt. Zumindest eine Ordnungsstrafe hätten sie wohl auch in Deutschland bekommen.
@Anwälte Oder nicht?
Nein, Strafen gibt es nur bei dem bösen Russen. Hier nicht.
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Hier landet aber niemand dafür im Arbeitslager, und ob unsere Gerichte eine Beschimpfung oder Rowdytum erkennen würden, wage ich auch zu bezweifeln.
Das Urteil ist ein Skandal.
Ich würde auch nichts gegenteiliges behaupten.Die Grundlage, eine Freiheitsstrafe zu verhängen, wäre aber den Gesetzen entsprechend durchaus möglich. Auch in Deutschland. Um nichts anderes ging es bei der Frage ja.
Theoretisch ja.
Übrigens,gibts in Hessen noch die Todesstrafe oder wurde die zwischenzeitlich abgeschafft.?
Die gibt es noch, allerdings ist das a) Für dieses Thema hier vollkommen unerheblich und b) Bricht Bundesrecht eh das Landesrecht.
Taunusabbel schrieb:Ich meine, wir reden hier nicht von 2 Jahren Kuschelknast, sondern Arbeitslager in Russland.
schobbe schrieb:Ohne es verharmlosen zu wollen, aus dem Artikel geht m.E. nicht hervor, was so besonders an dem "Arbeitslager" ist, was es z.B. von amerikanischen Knästen abhebt.Taunusabbel schrieb:Ich meine, wir reden hier nicht von 2 Jahren Kuschelknast, sondern Arbeitslager in Russland.
Dazu gibts einen interessanten Artikel, beschreibt gut was da auf die 3 Frauen zukommt : klick
Eintracht Frankfurt Fußball AG
Mörfelder Landstr. 362
60528 Frankfurt
Tel: 0180-5060303
(0,14 €/Min. aus dem Festnetz,
Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
Eintracht Frankfurt © 2012