Timsen08 schrieb:Kennt sich damit jemand hier im Forum aus?
Sollte man sich einen Anwalt direkt zu Rate ziehen, oder erstmal das Verhör abwarten?
Man sollte vor allem
auf gar keinen Fall Aussagen vor der Polizei machen. Da die Polizei nicht rechtlich verpflichtend laden kann, sollte man mitteilen, dass man nicht erscheinen wird und erst mal einen Anwalt aufsuchen will. Dies sollte man dann rechtzeitig vor einem Termin bei der Staatsanwaltschaft tun, damit der Anwalt Akteneinsicht nehmen und man eine mögliche Aussage bei der StA mit ihm besprechen kann.
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