HeinzGründel schrieb:Dann würde ich mir mal Gedanken machen warum die Unternehmen befristete Arbeitsverträge abschließen. Zudem ist diese Möglichkeit zeitlich begrenzt.
Es ist wie so oft:
Die Idee, die hinter dem Teilzeitbefristungsgesetz stand, war durchaus gut. Wie oftmals in grossen Unternehmen jedoch damit umgegangen wird, entspricht nicht dieser Idee. Es ist tatsächlich oft so, dass eine Stelle befristet besetzt wird (bis zwei Jahre). Nachdem die Befristung ausgelaufen ist wird dieselbe Stelle neu befristet ausgeschrieben und besetzt. Man weiss, dass man diesen Stellenbedarf langfristig hat, stellt aber niemanden entsprechend ein.
Es steht ausserdem zu befürchten, dass die zeitliche Begrenzung dieser Befristungsmöglichkeit schon bald geändert wird, wie ja bereits von Teilen der FDP gefordert wird/wurde. Ebenso wurde gefordert, dass es die Möglichkeit geben müsse, einen Beschäftigten häufiger als nur drei mal befristet verlängern zu können.
Das hat zwar per se erstmal nichts mit dem Kündigungsschutz zu tun, würde diesen aber qualitativ schon unterlaufen bzw. aushöhlen.