Richtig die Regelabfindung ist ein halbes Gehalt.
Sie kann aber steigen. Dies richtet sich in erster Linie nach den Erfolgssausichten im Prozeß und auch nach der Beschäftigungsdauer.
Mehr als ein Gehalt pro Beschäftigungsjahr habe ich noch nicht erstritten und auch noch nicht gefangen..
Man sollte übrigens wissen, das es kein " Recht" auf Abfindung gibt. Ein weit verbreiterter Irrglaube. Erlebe ich fast täglich.
Kein AG zahlt freiwillig. Verständlich.
Er wägt einfach kaufmännisch ab. Warum?
Über ihm schwebt das Damoklesschwert des sogenannten " Annahmeverzugsrisikos".
Normalerweise gilt der Grundsatz, Keine Arbeit, kein Lohn.
Mit der Erhebung der Kündigungschutzklage tritt eine Fiktionswirkung dergestalt ein, das so getan wird , als ob der AN die Arbeitsleistung anbietet.
Nimmt der AG diese Leistung nicht an gerät er in Verzug.
Das arbeitsgerichtliche Verfahren ist quasi unterteilt. In Gütetermin und Kammertermin.
Den Gütetermin erhält man relativ schnell, nach 4-6 Wochen.
Den Kammertermin, in dem endgültig über die Berechtigung der Kündigung entschieden wird deutlich später. Es kann Wartezeiten von 9-10 Monaten , manchmal noch länger, geben.
Stellt sich nun herraus, das die Kündigung unwirksam war,kann der AG die bis dahin aufgelaufenen Gehälter nachzahlen, ohne dafür eine Gegenleistung empfangen zu haben.
Im Gütermin wird meist eine Einschätzng des Gerichts vermittelt, wohin die Reise geht. Das erhöht die Vergleichsbereitschaft ungemein.