adlervalentin schrieb:Gude,
ich werde (vermutlich) auch in nächster Zeit den Weg zur Musterung antreten müssen. Da ich wie der Frederöffner auch nicht so viel Lust auf die ganzen Geschichten habe, habe ich mich mal bei Freunden umgehört, die ausgemustert wurden.
Einer hat vorgegeben Astma zu haben, obwohl es bei ihm nur in sehr geringer Stärke auftritt. Dann hatte jemand Rückenprobleme usw...
Das krasseste find ich aber, was einem Kumpel von mir widerfahren ist(also warum er ausgemustert wurde).
Zunächst einmal möchte ich sagen, dass er sportlich topfit ist, ich möchte sogar sagen der Sportlichste aus meinem Freundeskreis...
Jedenfalls wurde er ausgemustert, weil er an Silvester Speed genommen hat. Ich bin darüber etwas perplex. Wie kann es sein, dass man diese Substanz über 5 Monate später im Urin nachweisen kann? Warum wird man für seinen Drogenkonsum auch noch "belohnt". Ist das ganze nicht zu einfach? Wie doof ist denn die Bundeswehr bitte?
Du meinst, es waere besser jemanden, der auf Speed oder Kokain is, auf Afghanen schiessen zu lassen?
Wer auf Koks oder Speed ist sollte nicht zwingend noch schwarzen Afghnanen rauchen!
Basaltkopp schrieb:Wenn ihm wirklich Drogenkonsum nachgewiesen wurde, dann wird er sich sicher noch wegen Verstoßes gegen das BTMG verantworten müssen.
Ich vermute eher, dass der einen auf dicke Hose und Ultracool machen wollte.
Geh ruhig die -dann sicher nur noch- 6 Monate zum Bund - schadet nicht. Ich hatte auch keinen Bock darauf und es was eine echt geile Zeit.
Na, der Konsum ist ja nicht Strafbar, nur der Besitz. Dumm könnte es aber mit dem Führerschein werden ...
Basaltkopp schrieb:Wenn ihm wirklich Drogenkonsum nachgewiesen wurde, dann wird er sich sicher noch wegen Verstoßes gegen das BTMG verantworten müssen.
Auch Ärzte der Bundeswehr unterliegen der Schweigepflicht.
Basaltkopp schrieb:Wenn ihm wirklich Drogenkonsum nachgewiesen wurde, dann wird er sich sicher noch wegen Verstoßes gegen das BTMG verantworten müssen.
Konsum stellt bei keiner Droge ein Verstoß gegen das BTMG dar.
Basaltkopp schrieb:Wenn ihm wirklich Drogenkonsum nachgewiesen wurde, dann wird er sich sicher noch wegen Verstoßes gegen das BTMG verantworten müssen.
Konsum stellt bei keiner Droge ein Verstoß gegen das BTMG dar.