niemainz schrieb:tobotobsen schrieb:In meinen Augen spricht nichts gegen einen Kartenverkauf bei Ebay soweit man sich an den vorgegeben Preis der Eintracht hält und somit damit kein Geschäft machen will.
Die AGB sind in diesem Punkt unsinnig!
Solange die Eintracht kein sinnvolles System zum Kartenumtausch anbietet habe ich für alle Verständnis die Karten über "Sofortkauf" mit dem reg. Preis bei Ebay anbieten, also keinen Gewinnmachen wollen.
Dies sieht das Gericht aber grundlegend anders!
Im Originalbericht der Zeitung schreibt der Verfasser weiter:
Das Gericht wies die Klage eines Fußballfans gegen den FSV M105 ab. Der Verein hatte den Kläger vom Bezug von Dauerkarten ausgeschlossen, nachdem der die Nutzung einer Dauerkarte für ein Spiel für 153 Euro versteigert hatte.
Der Verein verwies auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Weiterverkauf im Internet ausdrücklich untersagt sei.
Der Kläger meinte dagegen, die Klausel benachteilige ihn unverhältnismäßig. Der Verein dürfe keinen Einfluss darauf nehmen, was er mit ordnungsgemäß erworbenen Tickets tue.
Das Gericht befand aber, die Klausel sei wirksam. Die Sicherheitsinteressen hätten Vorrang vor den finanziellen Interessen des Käufers.
Das ist jetzt für diesen einen Fall festgestellt worden, ich vermute mal es ging um eine Karte im Heim-Block.
Völlig ungeklärt ist jedoch, wie sich die Sache verhält, wenn die Sicherheitsinteressen des Vereins nicht derart berührt werden.
Wenn es sich etwa um Karten im neutralen Bereich (z.B. Gegentribüne Oberrang) handelt, die sich auch jeder ohne Personalien anzugeben an einem Kartenkiosk hätte kaufen können.
Dann macht es nämlich für die Sicherheitsinteressen des Verein keinen Unterschied, ob der Karteninhaber die Karte über ebay oder im Kiosk-VVK gekauft hat.
niemainz schrieb:05-Sprecher Tobias Sparwasser:"Wir sagen immer wieder, dass der Verkauf über Ebay verboten ist - und wir kontrollieren das auch"
Naja, "verboten" heißt ja gemeinhin "durch Gesetz verboten/nicht erlaubt".
Es gibt aber doch kein Gesetz, dass den Weiterverkauf von Tickets untersagt (solange es nicht in den Bereich des "Wuchers" kommt).
Bei der ganzen Sache geht es aber, da ja zwischen den Parteien ein Kaufvertrag geschlossen wurde, vornehmlich nicht um Recht aus Gesetz, sondern um Recht aus Vertrag.
Und die AGBs der verschiedenen Vereine sind nunmal Teil des Vertrages.
Die Mainzer haben festgestellt, dass ihr Fan gegen ihre AGB verstoßen hat, daraufhin haben sie ihn von der Dauerkartenvergabe ausgeschlossen.
Das wollte der Fan nicht akzeptieren und hat das Gericht angerufen, dieses hat festgestellt, dass es in der Vertragsfreiheit des Vereins liegt, wem sie eine Dauerkarte geben wollen.
Wenn die Dauerkarten noch am Schalter verkauft würden, könnten Vereine genausogut sagen, "du siehst gefährlich aus, mit dir wollen wir keinen Vertrag machen, du bekommst keine Karte"...
Weiß jemand, ob es eigentlich einen Fall eines aufgrund von "Verkauf mit erhöhtem Preis" ungültig gemachten Tickets gibt, wo der "Gearschte", also der (ebay)Käufer dann vor Gericht gegangen ist?
Wie ist das ausgegangen?
Sind überhaupt schon Tickets gesperrt worden, die die Eintracht nicht selbst "ersteigert" hat? Weiß da jemand was?
niemainz schrieb:Zwar geht das Gericht nicht explizit auf den Verkauf zum Normalpreis ein, aber ich denke, dass Urteil ist eindeutig: Verkauf bei Ebay u.ä. verboten!
Ich glaube nicht, dass es in einer gerichtlichen Auseinandersetzung haltbar ist, dass man den Verkauf des Tickets zum Einkaufspreis auf freizugänglichen Internetseiten (z.B. Eintracht.de) zulässt, über ebay jedoch nicht.
Das verstehe ich nicht gerade unter "Gleichheitsgrundsatz".
niemainz schrieb:Es wäre sicher sinnvoll, wenn auch hier eine solche "Börse" eingerichtet werden würde und sich man nicht durch 1.000 Threads durchkämpfen müsste.
Oh ja, das wäre echt sinnvoll, auch da hinkt die Eintracht leider mal wieder Jahre hinterher, bei Bremen und Bayern gibt es das schon seit einiger Zeit. Wenn sogar ein Vorort-Verein wie Mainz sowas hinbekommt...
Das wäre auch ein gutes Argument für die Vereine, denn bei sowas wäre durch vorherige Registrierung bei dem Verein ein deutlicher Unterschied zu ebay zu erkennen.
Ich verstehe eh nicht, warum die Vereine und die DFL / der DFB das nicht etwas mehr forcieren.
Grüße
Andi