Liebe Eintracht-Fans,
leider kommt es immer mal wieder zu unangenehmen bis unerträglichen Vorfällen beim Kartenkauf und Kartenverkauf. Wir möchten Euch ein paar Faustregeln ans Herz legen, damit Ihr alle besser klarkommt. Der erste Teil betrifft das Kartengeschäft:
Schaut nach, mit wem Ihr es zu tun habt
Anbieter und Käufer können sich ein Bild voneinander machen, indem sie den Steckbrief des anderen aufrufen. Die Anzahl der Beiträge und das letzte Login sagen etwas darüber aus, ob Ihr es mit einem ganz neuem oder einem langjährigen Forumsmitglied zu tun habt. Einem frisch angemeldeten User muss man deshalb nicht automatisch misstrauen -- man kann sich aber überlegen, wie man fürs erste das Geschäft abwickeln will (s.u.).
Unser Bewertungsfred bietet eine weitere Hilfe. Allerdings sind positive Bewertungen leider keine Garantie dafür, dass alles reibungslos verläuft.
Lasst Euch außerdem die Reservierungsnummer von Karten nennen. Unser Ticket-Service überprüft gern für Euch, ob diese Nummer stimmt und ob es sich um bezahlte, also gültige Karten handelt.
Geplatzter Verkauf trotz Zusage
Grundsätzlich gilt: "Gesagt ist gesagt", d.h. wer als Käufer zusagt, muss die Karten nehmen, wer als Verkäufer zusagt, die Karten liefern. Rein rechtlich hat man bei Nichterfüllung einen Anspruch auf Schadenersatz. Der Verkäufer kann den Kaufpreis verlangen, der Käufer ggf. den Aufpreis für teurere Karten. Allerdings kann man bezweifeln, ob der Aufwand lohnt, diese Ansprüche tatsächlich vor Gericht zu bringen. Lieber das Pech verfluchen, an einen Idioten geraten zu sein -- und negativ bewerten.
Wählt nach Möglichkeit den direkten Weg
Zieht Kartenangebote vor, die eine persönliche Übergabe vorsehen bzw. versucht, ein Treffen zu arrangieren. Wir empfehlen dies auch ausdrücklich Kartenverkäufern: Ihr erspart Euch Gezerre mit wankelmütigen Interessenten, die zum Beispiel (zu) spät wieder absagen. Sollte sich der Kartenkäufer/anbieter außerhalb der Landesgrenzen befinden, kann man Geschäfte per Nachnahme regeln.
Sorgt für eine sichere Zustellung
Wer sich Karten zuschicken lassen muss, sollte nicht an den Versandgebühren sparen. Tickets können auf dem Postweg verloren gehen oder unerklärliche Umwege machen. Ein Einschreiben kostet 2,05 Euro und hilft beiden Seiten, den Transfer problemlos zu erledigen. Wer sich auf den einfachen Briefversand verlässt, riskiert zu viel.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&am...1015321_3957
Denkt daran, dass ein unschuldiger Verkäufer, der alles brav und richtig gemacht hat, nicht plötzlich an den Pranger gestellt werden kann, weil die Post schlampt.
Der zweite Teil behandelt die Schwierigkeiten:
Karten sind nicht ankommen: Ein Hinweis für Verkäufer
Bewahrt als Anbieter von Karten Eure Kaufbelege (Kassenbons/Quittungen) auf. Im Fall einer Auseinandersetzung könnt Ihr so nachweisen, dass Ihr tatsächlich im Besitz der Karten wart. Bewahrt den Einschreibe-Beleg gut auf!
Karten sind nicht ankommen: Ein Hinweis für Käufer
Wenn zugesagte und bezahlte Karten per Einschreiben nicht eintreffen, obwohl das vereinbart war, solltet Ihr selbstverständlich erst einmal mit dem Anbieter in Kontakt treten und versuchen zu klären, was schief gelaufen ist. Im schlimmsten Fall, wenn der Verkäufer Euch nicht mehr antwortet oder gar nicht mehr auffindbar ist , bleibt Euch aber nur eine Strafanzeige. Wendet Euch dann an ein Mitglied des Mod-Teams.
Der Käufer hat die Karte(n), zahlt aber nicht -- was tun?
Wer auf sein Geld warten muss, obwohl der Käufer nachweislich die Karten bekommen hat, benötigt starke Nerven. Schritt eins: Schreibt eine Zahlungsaufforderung. Setzt darin eine Frist von 14 Tagen, innerhalb der der Käufer Euch die vereinbarte Summe zahlen soll, und droht mit einer Klage. Das müsst Ihr nicht in Amtsdeutsch formulieren, also keine Bange: "Hallo xy, Du schuldest mir noch XX Euro für die Karten für das Spiel xy, die ich Dir am xy geschickt/übergeben habe. Ich setze Dir hierfür eine Frist von 14 Tagen. Sollte das Geld bis dahin nicht eingetroffen sein, werde ich gerichtliche Schritte einleiten."
(Klingt doof, schreibt keiner gern -- aber solltet Ihr später einen Anwalt einschalten wollen, seid Ihr wegen der Kosten mit den zwei wichtigen Komponenten "Fristsetzung" und "Klageandrohung" auf der sicheren Seite.) Wenn Eure Zahlungsaufforderung keine Wirkung zeigt, müsst Ihr beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen.
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