Um das auch mal aus juristischer Sicht zu bestätigen: Ein Vertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, meist als Angebot und Annahme. Auf die Form kommt es dabei beim normalen Kaufvertrag, z.B. über Fußballkarten, nicht an. Wenn jemand hier im Suche & Biete eine Karte anbietet, und ein anderer schreibt: "Ich nehm' sie!" ist damit ein rechtsgültiger Kaufvertrag mit allen Konsequenzen zustande gekommen.
Dies nennt man den schuldrechtlichen Teil, das "Verpflichtungsgeschäft". Nun kommt noch das "dingliche Geschäft", also die Übergabe von Geld gegen Ware. Auf Grund des geschlossenen Vertrages sind beide Seiten verpflichtet, das Nötige zu tun, um dies zu ermöglichen. Wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht klappt, muss man rechtlich fragen, wer dies verschuldet hat. An der grundsätzlichen Pflicht zur Bezahlung und Übergabe der Tickets ändert das nichts.
Um diese Ansprüche durchzusetzen, ist es notwendig, mehr als nur den Nick des Vertragspartners zu haben. Tauscht wechselseitig Name und Adresse aus, und speichert die entsprechenden PNs oder Emails. Wenn hier von "Anzeige" die Rede war, kann damit selbstverständlich nur die Anzeige eines Fehlverhaltens bei den Mods gemeint sein. Ein schiefgegangenes Vertragsverhältnis begründet zivilrechtliche Forderungen auf Zahlung von Geld. Wenn nichts anderes hinzutritt, hat das Strafrecht hier nichts verloren.