Nochmals wegen Tebers gelb-roter Karte. Beim Spiel Bayern gegen Freiburg viel das 1-1 bekanntlich aus einem Freistoß, dem zuvor ein Handspiel voraus gegangen war. Schiedsrichter Schmidt sagte vorhin im ZDF, dass es für ihn ein "absichtliches Handspiel" gewesen sei, deshalb der Freistoß. Ne gelbe Karte gab es für Butscher jedoch nicht. Also doch Ermessensentscheidung.
Keine Frage, dass man bei diesem Handspiel darüber diskutieren kann, ob Butscher hier wirklich absichtlich mit der Hand spielt. Nur sieht man hier wieder mal, dass es wohl doch sehr auf den Schiri ankommt, wie er bei einem absichtlichen Handspiel reagiert.
Die Regel besagt übrigens folgendes:
Handspiel
Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem
Arm absichtlich berührt. Der Schiedsrichter achtet bei der Beurteilung der
Situation auf
die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),
die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel),
die Position der Hand (Das Berühren des Balls an sich ist noch kein Vergehen.),
das Berühren des Balls durch einen Gegenstand in der Hand des Spielers
(Kleidung, Schienbeinschoner usw.), was ein Vergehen darstellt,
das Treffen des Balls durch einen geworfenen Gegenstand (Schuh, Schien -
bein schoner usw.), was ein Vergehen darstellt.
Disziplinarmaßnahmen
Unter gewissen Umständen sind Spieler bei einem Handspiel wegen unsport -
lichen Betragens zu verwarnen, z. B. wenn der Spieler durch ein absichtliches, klares Handspiel verhindert, dass der Gegner in Ball -
besitz gelangt,
versucht, durch ein absichtliches Handspiel ein Tor zu erzielen.
Verhindert ein Spieler durch ein absichtliches Handspiel ein Tor oder eine klare
Torchance des gegnerischen Teams, wird er des Feldes verwiesen. Grund für diese
Strafe ist nicht das absichtliche Handspiel an sich, sondern die Tatsache, dass
durch eine unerlaubte und unfaire Aktion ein Gegentor verhindert wurde.