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Das Sportgericht des DFB ist am heutigen Mittag im schriftlichen Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz dem Antrag des DFB-Kontrollausschuss gefolgt und hat gegen Eintracht Frankfurt wegen der Vorkommnisse im Rahmen der letzten drei Spiele der abgelaufenen Saison neben einer Geldstrafe in Höhe von € 50.000 einen Zuschauer-Teilausschluss beim ersten Heimspiel der neuen Saison ausgesprochen.
Demnach sollen dem Saisonauftakt am 25./26. August gegen Bayer 04 Leverkusen im Wesentlichen nur 15.000 Heim- und bis zu 5.000 Gastfans beiwohnen dürfen. Die Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben. Public Viewings auf dem Stadion- oder Vereinsgelände sind zudem untersagt.
Eintracht Frankfurt legt gegen das Urteil Einspruch ein.
(RUW - 27.06.2012)
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